Pressebeitrage „Das Grundstück“
Eigentlich hatten Landespolitiker in Thüringen insbesondere von der SPD gehofft, dass sich die sogenannte Härtefallklausel im Zusammenhang mit der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträgen erledigt hat.
Doch nun muss sich in absehbarer Zeit der Petitionsausschuss des Thüringer Landestages mit der Problematik beschäftigen. Weil über 2.500 Bürgerinnen und Bürger eine Petition, die von Betroffenen aus Langewiesen, einem Ortsteil von Ilmenau, auf den Weg gebracht wurde, unterstützten, muss der Petitionsausschuss über die Problematik sogar in öffentlicher Sitzung beraten und dabei die Petenten anhören. Das Thema wird also die Landespolitik wieder erreichen. Und erneut müssen sich die Fraktionen im Landtag und die Landesregierung positionieren und dabei die Frage beantworten, weshalb ein diesbezüglicher Beschluss vom Oktober 2019 bisher nicht umgesetzt wurde.
Die Prüfung der Härtefallregelung war damals von LINKE, SPD und Grüne beschlossen worden, weil bei der gesetzlichen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 noch Übergangsprobleme politisch „abgefedert“ werden sollten. Für die grundhaften Ausbaumaßnahmen, bei denen die Beitragspflicht in den Jahren 2015 bis 2018 entstanden war, gilt bis 2022 noch die alte gesetzliche Regelung, wonach Straßenausbaubeiträge von den Kommunen zu erheben sind. Diese offensichtliche Ungerechtigkeit sollte durch die Härtefallregelung zumindest teilweise „geheilt“ werden. Der zuständige Innenminister Georg Maier (SPD) meinte jedoch, es gibt gar keine Erfordernisse für eine Härtefallregelung und die wenigen Problemfälle könnten per Stundungen und Ratenzahlungen gelöst werden. Der Landtag sah dies zwar anders, aber letztlich war es nur noch die LINKE, die weiterhin konsequent die Härtefallregelung einforderte. Selbst im Landeshaushalt 2021 waren die Mittel für die Härtefallregelung eingestellt. Der Innenminister entzog sich aber der Verantwortung und schob diese dem Landtag zu. Dieser sollte ein Gesetz machen. Obwohl alle Fraktionen außer die SPD die Härtefallklausel fordern, gab es aber bisher kein Gesetz hierzu.
Die Petition wurde auch vor Ort vom VDGN und den Bürgerinitiativen für sozial-gerechte Kommunalabgaben unterstützt. Nach Berechnungen der Bürgerinitiativen könnten rund 7.000 Beitragspflichtige von der Härtefallregelung profitieren. Durch die Härtefallregelung könnten Straßenausbaubeiträge, die nach der gesetzlichen Abschaffung noch erhoben wurden, teilweise vom Land erstattet werden.
Jetzt hoffen die Betroffenen auf den Petitionsausschuss.
Frank Kuschel