CDU/FDP bei Kreisfinanzen auf Irrwegen

Mit dem Ziel der eigenen politischen Profilierung ist der Kreistagsfraktion von CDU/FDP offenbar jedes Mittel recht, selbst die finanzielle Handlungsunfähigkeit des Ilm-Kreises. Dabei lässt die CDU/FDP-Fraktion auch jeden kommunal- und haushaltsrechtlichen Sachverstand vermissen und stellt im Kreistag Anträge, die rechtlich unhaltbar sind. Die Landrätin ist gut beraten, diese aktuellen Anträge von CDU/FDP als rechtlich unzulässig zurückzuweisen.

Zum einen stellt die CDU/FDP-Kreistagsfraktion einen Antrag auf Haushaltssperre und will bei jeder Ausgabe ab 10.000 EUR die Zustimmung des Finanzausschusses erzwingen. Dieser Antrag ist ein politischer Offenbarungseid. Die Zustimmung von Ausgaben durch einen Kreistagsausschuss ist keine Haushaltssperre nach § 28 sondern eine Bewirtschaftungssperre nach § 26 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung. Da es sich hier um den Vollzug eines Kreistagsbeschlusses handelt, ist aber ausschließlich die Kreisverwaltung zuständig.

Mit dem Ziel der eigenen politischen Profilierung ist der Kreistagsfraktion von CDU/FDP offenbar jedes Mittel recht, selbst die finanzielle Handlungsunfähigkeit des Ilm-Kreises. Dabei lässt die CDU/FDP-Fraktion auch jeden kommunal- und haushaltsrechtlichen Sachverstand vermissen und stellt im Kreistag Anträge, die rechtlich unhaltbar sind. Die Landrätin ist gut beraten, diese aktuellen Anträge von CDU/FDP als rechtlich unzulässig zurückzuweisen.

Zum einen stellt die CDU/FDP-Kreistagsfraktion einen Antrag auf Haushaltssperre und will bei jeder Ausgabe ab 10.000 EUR die Zustimmung des Finanzausschusses erzwingen. Dieser Antrag ist ein politischer Offenbarungseid. Die Zustimmung von Ausgaben durch einen Kreistagsausschuss ist keine Haushaltssperre nach § 28 sondern eine Bewirtschaftungssperre nach § 26 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung. Da es sich hier um den Vollzug eines Kreistagsbeschlusses handelt, ist aber ausschließlich die Kreisverwaltung zuständig.

Der Kreistag kann durchaus Haushaltssperren verhängen, aber nur nach Vorlage oder Antrag der Kreisverwaltung. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass ein Großteil der Kreisfinanzmittel aus dem Haushalt bereits vertraglich gebunden oder durch Bescheid bestandkräftig Dritten zugesagt wurden. Dies betrifft nicht nur alle Gehälter der Kreisbeschäftigten per Arbeits- und Dienstvertrag, sondern auch die Transferzahlungen an Bürgerinnen und Bürger mit dem Schwerpunkt Soziales und Jugendhilfe, die vertraglich geregelten Zuschüsse an Vereine und Verbände, die Zuweisungen im ÖPNV, an die Musikschule oder Volkshochschule und letztlich bereits vergebene Auftrage bei Lieferung, Leistungen und Bauinvestitionen. Hier darf keine Haushaltssperre ausgesprochen werden, da Rechte Dritter betroffen sind.

Deshalb kann die Verwaltung nur für die noch freien Mittel beim Kreistag eine Haushaltssperre beantragen. Dies beträfe vorrangig noch nicht gezahlten Zuschüsse an Dritte und noch nicht begonnenen Investitionen. Und da legt die CDU/FDP-Fraktion noch einen drauf und potenziert ihren eigenen politischen Offenbarungseid des finanzpolitischen Unvermögens.

CDU/FDP beantragen nämlich, Investitionen die erst 2021 geplant sind, bereits in diesem Jahr umzusetzen. Also einerseits werden alle Ausgaben 2020 gesperrt und zugleich sollen aber in Millionenhöhe zusätzliche Investitionen beantragt. Selbst ein Laie erkennt hier die Widersprüchlichkeit der CDU/FDP-Anträge. Doch selbst wenn CDU/FDP neue Investitionen noch in diesem Jahr wollen, geht dies nicht über eine einfache Beschlussfassung im Kreistag.

Notwendig wäre hierfür ein Nachtragshaushalt. Wenn jetzt aber erst ein Nachtragshaushalt erstellt und danach im Kreistag diskutiert und beschlossen werden soll, ist nicht vor Oktober 2020 mit der Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt zu rechnen. Da ist das Jahr fast vorbei und für neue Investitionen ist es zu spät.

Aber etwas anderes würde noch passieren: die Verwaltung könnte erst danach in die Erstellung des Haushaltsentwurfes 2021 einsteigen. Damit ist ein rechtzeitiger Kreistagsbeschluss zu 2021 nahezu unmöglich und es käme gerade bei geplanten Investitionen 2021 zu weiteren zeitlichen Verzögerungen.

CDU/FDP erreichen also mit ihrem Antrag also keine Beschleunigung von Investitionen sondern das Gegenteil.

Es stellt sich somit die Frage, was beabsichtigt die Fraktion der CDU/FDP tatsächlich. Es geht um eigene politische Profilierung und um die Beschädigung der Landrätin Petra Enders, die von LINKE, SPD und Grüne getragen wird.

Die gegenwärtige Situation bedarf aber eines gemeinsamen Agierens zwischen Kreistag und Verwaltung. Die Herausforderungen sind hoch genug. Und hier ist die CDU/FDP-Fraktion herzlich eingeladen, mit realistischen Vorschlägen sich einzubringen. Die beiden aktuellen Anträge erfüllen diese Anforderungen leider nicht.

Frank Kuschel

Kreistagsmitglied (linksgrünspd)

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Über den Autor

Seit 1994 bin ich als Fachberater für Kommunal- und Verwaltungsrecht freiberuflich tätig. Seit Dezember 2019 nehme ich diese Aufgaben im Status als Leiter des Instituts für Kommunalberatung und -bildung (IKBB) wahr.

Von 1995 bis 1990 habe ich an der Akademie für Staat und Recht Potsdam-Babelsberg öffentliches Recht studiert. Der Abschluss sollte als Diplomverwaltungsjurist erfolgen. In der Folge des Einigungsvertrag erfolgte keine Diplomierung mehr.

Von 1999 bis 2020 habe ich an der Thüringer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie den Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) erworben.

Seit 1985 bin ich kommunalpolitisch tätig, zunächst als Mitarbeiter in der Kreisverwaltung Ilmenau. Von 1987 bis 1988 war ich Stellvertretender Bürgermeister der damaligen Kreisstadt Ilmenau, anschließend bis Juni 1990 Bürgermeister der Stadt Großbreitenbach.

Ich bin Mitbegründer des Kommunalpolitischen Forums Thüringen e.V. (heute: Die Thüringengestalter), dessen Vorsitzender ich bis 1995 war. Von 1995 bis 2010 war ich Geschäftsführer des Kommunalpolitischen Forums Thüringen e.V. Heute gehört ich noch dem Vorstand der Thüringengestalter e.V. an.

Ich war und bin seit 1990 in verschiedenen kommunalen Gremien als kommunaler Mandatsträger und Aufsichtsratsmitglied ehrenamtlich tätig. Gegenwärtig bin ich Mitglied des Kreistages Ilm-Kreis, berufener Bürger im Stadtrat Arnstadt und Mitglied des Aufsichtsrates der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Arnstadt. Seit 2019 bin ich zudem Vorsitzender des Aufsichtsrates der Bürgerenergiegenossenschaft Solide eG.

Ehrenamtlich bin ich Landesbeauftragter des Verbandes Deutscher Grundstücksbesitzer (VDGN) und Landesvorsitzender der Thüringer Bürgerallianz für sozial-gerechte Kommunalabgaben.

Von 2004 bis 2019 war ich Mitglied des Thüringer Landtages und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

Seit 2013 bin ich zudem geschäftsführender Gesellschafter und Verlagsleiter des THK-Verlags UG Arnstadt.

Ich bin Autor bzw. Mitautor zahlreicher Fachbücher, u.a. „Das Gläserne Rathaus“, „Haushalten mit Links“ und „ABC der Thüringer Kommunalpolitik“.