Frank Kuschel (DIE LINKE): Auch Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus unserer Region werden entlastet
Auf Initiative von Rot-Rot-Grün wurden vergangene Woche ohne die Stimmen der CDU die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. „Damit werden zum einen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen auch aus unserer Region erheblich jährlich entlastet und zum anderen eine jahrelange Problembaustelle gelöst“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete Frank Kuschel (DIE LINKE).
Er verweist darauf, dass seit 1991 die PDS und später DIE LINKE für die Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeiträge gekämpft und Bürgerinitiativen unterstützt habe, die sich gegen überhöhte Kommunalabgaben engagieren.
Durch das beschlossene Gesetz erhalten die Gemeinden für Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2019 begonnen wurden, auf Antrag vom Land einen pauschalierten Betrag für die dann nicht mehr zu erhebenden Beiträge. Im Landeshaushalt 2020 seien dafür 20 Millionen Euro geplant. In dieser Größenordnung müsse das Land jährlich Zahlungen an die Kommunen leisten. „Die Gemeinden sind jetzt aufgefordert, eine bürgerfreundliche Feststellung des Zeitpunktes des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht vorzunehmen. Das würde weitere Bürgerinnen und Bürger finanziell entlasten. Die Gemeinden würden auch diese Gelder vom Land erstattet bekommen“, erläutert der Abgeordnete.
Zudem wollen die Koalitionsfraktionen eine Härtefallregelung für diejenigen, bei denen die gesetzlichen Verbesserungen nicht greifen und die immer noch hohe finanzielle Lasten zu tragen haben. Dafür habe Rot-Rot-Grün einen Entschließungsantrag zur Prüfung dieses Vorhabens eingebracht, der ebenfalls vergangene Woche beschlossen wurde. Dieser sieht unter anderem vor, dass im Falle des Vorliegens möglicher unzumutbarer Belastungen die Einrichtung eines Härtefallfonds angelehnt an eine in Bayern getroffene Regelung geprüft werden solle.
Unverständnis zeigt Frank Kuschel über das Verhalten der CDU: „Obwohl die CDU selbst die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 in einem Eckpunktepapier forderte, verweigerte sie sich einem gemeinsamen Gesetzentwurf und jeglicher Zusammenarbeit und hat sich schließlich im Landtag bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge enthalten. In die parlamentarische Beratung hat sie keinerlei konkreten Änderungsvorschlag eingebracht“, betont der Abgeordnete.
Der CDU-Vorstoß kurz nach Abstimmung im Landtag, wonach man nach der Wahl alle Beiträge, die seit Beginn der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Jahr 1991 gezahlt worden sind, rückerstatten wolle, sei schon deshalb unglaubwürdig, da die CDU seit 1991 an der Erhebung von Beiträgen festgehalten hat. Mit dem Vorschlag zur vollständigen Rückerstattung aller jemals in Thüringen gezahlten Straßenausbaubeiträgen habe die CDU nun jede rechtliche und haushalterische Seriosität in ihrer Politik aufgegeben und setze bewusst auf ein uneinlösbares Versprechen. Die Rückzahlung wäre mit Kosten für das Land in Höhe von zirka 600 Millionen Euro verbunden. Diese 600 Millionen Euro wären zusätzlich zu den jährlichen Erstattungszahlungen des Landes an die Kommunen in Höhe von 20 Millionen Euro. „Der Vorschlag ist aber auch praktisch nicht umsetzbar, da in der Regel die Gemeinden nach 10 Jahren die entsprechenden Akten vernichten, so dass überwiegend keine Unterlagen mehr vorhanden sind, um den möglichen Erstattungsbetrag und die Erstattungsberechtigten zu ermitteln“, betont Frank Kuschel abschließend.